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Landschafts­Planung
Gute Planung ist die beste Eingriffs­mini­mierung

Wir bringen uns aktiv in Planungsprozesse ein und erstellen ökologische Fachgutachten zur Begleitung und Genehmigung von Bauvorhaben, gemäß des Naturschutz- und Baurechts. Dabei legen wir Wert auf eine frühzeitige und transparente Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden. Ziel ist eine fachgerechte, funktionale und ansprechende Planung im Sinne des Vorhabens sowie von Natur und Landschaft.
Skizze Landschafts Planung FlaechenAgentur Rheinland

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Ist der Standort bereits gefunden kümmern wir uns, gemäß den Erfordernissen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, um die Vermeidung und Minimierung der Eingriffe, die Erstellung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die Erarbeitung von Kompensationskonzepten für unvermeidbare Eingriffe im Rahmen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen bzw. Begleitplänen und bringen uns auf Wunsch aktiv in Ihren Planungsprozess ein.

Umweltbericht

Ist im Rahmen der Bauleitplanung eine umfassende Umweltprüfung erforderlich, erstellen wir gerne vollständige Umweltberichte in Zusammenarbeit mit weiteren Fachplaner:innen (Architektur, Städtebau, Verkehr, Lärm, Fauna, Entwässerung etc.). Dieser ist fester Bestandteil der Begründung des Bauleitplanes und beschreibt und bewertet sämtliche zu erwartende, erheblichen Umweltauswirkungen Ihres Vorhabens.

FFH- und Artenschutz-Vorprüfung

Weitere Fachgutachten wie FFH-Vorprüfungen oder Artenschutzprüfungen der Stufe I (ASPI) runden das Portfolio unserer landschaftsplanerischen Gutachten ab. Liegt Ihr Vorhaben beispielsweise in der Nähe eines Flora-Fauna-Habitat-Gebietes oder ist das Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten zu erwarten, prüfen wir, ob detaillierte Untersuchungen durch spezialisierte Fachgutachter nötig sind.

Raum­widerstands­analyse und Machbarkeits­studie

Bereits bei der Suche nach einem geeigneten Standort identifizieren wir im Rahmen von Raumwiderstandsanalysen bzw. Machbarkeitsstudien die Bauflächen mit den geringsten ökologischen Eingriffen und eruieren die Vereinbarkeit Ihres Vorhabens mit der Landes-, Regional- und Landschaftsplanung.