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Kompensations­Beratung
Maß­geschneiderte und hochwertige Ausgleichskonzepte

Wir entwickeln und betreuen fachgerechte Kompensationskonzepte für alle Vorhabenträger:innen gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Auch für spezielle Artenschutzmaßnahmen. Dabei zeigen wir die Möglichkeiten zur Kompensation von Eingriffen auf, wie direkte Zuordnung oder den Kauf von Ökopunkten, und erstellen ein individuelles Konzept für das Vorhaben. Ziel ist eine gesamtheitliche Betrachtung, die sowohl naturschutzfachlichen und betriebswirtschaftlichen als auch agrarstrukturellen Belangen gerecht wird.
Skizze Kompensations Beratung FlaechenAgentur Rheinland

Artenschutz

Werden planungsrelevante Arten, wie beispielsweise Kiebitz oder Feldlerche, von einem Bauvorhaben beeinträchtigt, sind artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. In diesen Fällen passen wir die Wahl der Ausgleichsflächen und geeigneter Maßnahmen explizit an die Ansprüche der betroffenen Arten an.

Flächensuche

Durch den engen Kontakt zu landwirtschaftlichen Flächennutzer:innen und Eigentümer:innen im Rheinland können wir zusätzliche Flächen für den Ausgleich von Vorhaben akquirieren.

Sie sind Landwirt:in oder Flächeneigentümer:in und möchten potentielle Flächen für Naturschutz- und Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stellen? Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot!

3er-Foto Kompensation FlaechenAgentur Rheinland 1

Kommunikation

Wir stimmen die naturschutzfachlichen Konzepte mit Flächeneigentümer:innen, Kommunen, Pächter:innen und den zuständigen Fachbehörden ab. Dabei legen wir Wert auf eine frühzeitige und transparente Einbeziehung von Vertreter:innen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes und sichern so die Qualität, die dauerhafte Umsetzbarkeit und die Akzeptanz der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Biotoppflege

Gerne betreuen wir Sie bei der Konzipierung und Dauerpflege bereits vorhandener Maßnahmen, dem vorgeschriebenen Artenschutz-Monitoring und weiterer bestehender Verpflichtungen.

Monitoring

Des Weiteren beraten wir Sie zur Umsetzung, der Pflege und der langfristen Sicherung der Naturschutzmaßnahmen. Gerne betreuen wir Sie auch bei der Konzipierung und Dauerpflege bereits vorhandener Maßnahmen, dem vorgeschriebenen Artenschutz-Monitoring und weiteren bestehenden Verpflichtungen.