KompensationsBeratung
Maßgeschneiderte und hochwertige Ausgleichskonzepte
Artenschutz
Werden planungsrelevante Arten, wie beispielsweise Kiebitz oder Feldlerche, von einem Bauvorhaben beeinträchtigt, sind artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. In diesen Fällen passen wir die Wahl der Ausgleichsflächen und geeigneter Maßnahmen explizit an die Ansprüche der betroffenen Arten an.
Flächensuche
Durch den engen Kontakt zu landwirtschaftlichen Flächennutzer:innen und Eigentümer:innen im Rheinland können wir zusätzliche Flächen für den Ausgleich von Vorhaben akquirieren.
Sie sind Landwirt:in oder Flächeneigentümer:in und möchten potentielle Flächen für Naturschutz- und Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stellen? Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot!
Kommunikation
Wir stimmen die naturschutzfachlichen Konzepte mit Flächeneigentümer:innen, Kommunen, Pächter:innen und den zuständigen Fachbehörden ab. Dabei legen wir Wert auf eine frühzeitige und transparente Einbeziehung von Vertreter:innen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes und sichern so die Qualität, die dauerhafte Umsetzbarkeit und die Akzeptanz der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Biotoppflege
Gerne betreuen wir Sie bei der Konzipierung und Dauerpflege bereits vorhandener Maßnahmen, dem vorgeschriebenen Artenschutz-Monitoring und weiterer bestehender Verpflichtungen.
Monitoring
Des Weiteren beraten wir Sie zur Umsetzung, der Pflege und der langfristen Sicherung der Naturschutzmaßnahmen. Gerne betreuen wir Sie auch bei der Konzipierung und Dauerpflege bereits vorhandener Maßnahmen, dem vorgeschriebenen Artenschutz-Monitoring und weiteren bestehenden Verpflichtungen.